Mitgliedschaft

In erster Linie bilden von ALV, IV und Sozialhilfe Betroffene in der Schweiz die aktiven Mitglieder des Vereins und sind somit alleinige Nutzniesser des Vereinszwecks. Die Mitgliedschaft beginnt mit der ersten Einzahlung des Mitgliederbeitrags und dauert ab diesem Zeitpunkt mindestens ein Kalenderjahr.  Sponsoren, GönnerInnen und weitere ausserhalb der genannten Personengruppen juristischen und natürlichen Personen werden mittels einer finanziellen Unterstützung zu Passivmitgliedern, jedoch ohne Stimm- und Wahlrecht. Aufnahmegesuche sind nicht nötig, jedoch ist eine Meldung der Mitgliederadresse (inkl. Telefonnummer und eMail-Adresse) resp. der Adresse des Beitragsleistenden an die Vereinspräsidentin erforderlich.

 

Die Mitgliederbeiträge sind wie folgt festgelegt:

  • ALV-Bezüger *
CHF 12.00
  • IV- und Sozialhilfebezüger
CHF 8.00
  • Passivmitglieder (alle Personen, welche sich nicht
    im Status Sozialhilfe oder ALV-Bezüger befinden)
CHF 25.00
  • Gönner, Sponsoren, Legate
  individuell

 

 

Die Mitgliederbeiträge verstehen sich pro Monat und pro erwachsene Person. Der Beitrag kann auch quartalsweise, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Selbstverständlich sind Beiträge von Gönnern, Sponsoren, Erblassern etc. von dieser Regelung ausgenommen.

 

* ALV-Bezüger, welche monatlich weniger als CHF 2'400.00 netto an Arbeitslosengeld erhalten, fallen für den Mitgliederbeitrag in die Kategorie "IV- und Sozialhilfebezüger" und damit gilt der angegebene Mitgliederbeitrag von CHF 8.00 pro Monat.

 

Bitte verwenden Sie für Ihre Überweisung die hier im PDF angegebene Kontoverbindung und tätigen Sie möglichst keine Einzahlungen am Postschalter, da dafür jeweils hohe Spesen anfallen (CHF 2.00 pro Einzelzahlung). Herzlichen Dank!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungsschein
EZ Verein EducSuisse.pdf
Adobe Acrobat Dokument 678.3 KB